Scheckprozess
Normen
Information
Unterart des Urkundenprozesses. Werden im Urkundenprozess Ansprüche aus Schecks geltend gemacht, gelten die Vorschriften des Wechselprozesses.
Siehe auch
Schneider: Gebühren im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozeß; ZAP (Zeitschrift für die Anwaltspraxis) 2000, 245