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Sächsisches Landesjagdgesetz (SächsLJagdG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Landesjagdgesetz (SächsLJagdG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsLJagdG
Gliederungs-Nr.: 651-1
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Landesjagdgesetz (SächsLJagdG)

Vom 8. Mai 1991 (SächsGVBl. S. 67)

Außer Kraft am 1. September 2012 durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 308) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
  
I. Abschnitt 
  
Gesetzeszweck1
Staatliche Aufsicht und Förderung2
  
II. Abschnitt 
Jagdbezirke, Hegegemeinschaften 
  
1. Allgemeine Vorschriften 
Feststellung der Jagdbezirke3
Gestaltung der Jagdbezirke4
Pachtpreisregelung und Entschädigung bei Angliederung von Flächen5
Befriedete Bezirke; Ruhen der Jagd6
Verantwortlicher Jagdbezirksinhaber7
  
2. Jagdbezirke 
Eigenjagdbezirke8
Verwaltungsjagdbezirke9
Gemeinschaftliche Jagdbezirke10
Jagdgenossenschaft11
Jagdnutzung12
  
3. Hegegemeinschaften 
Aufgaben und räumlicher Wirkungsbereich der Hegegemeinschaften13
  
III. Abschnitt 
Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechtes 
Verpachtung von Teilen eines Jagdbezirkes; Mindestpachtzeit; Beanstandungsverfahren; Änderung von Jagdpachtverträgen14
Mehrzahl von Jagdpächtern15
Pachthöchstflächen; Eintragung in den Jagdschein16
Jagderlaubnis17
Nichtigkeit von Jagdpachtverträgen und Jagderlaubnisverträgen18
Erlöschen des Jagdpachtvertrages19
Tod des Jagdpächters20
  
IV. Abschnitt 
Schutz des Wildes und seiner Lebensräume 
Wildschutzgebiete21
Schutz der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten des Wildes22
Schutz kranken und verletzten Wildes23
Wildgehege24
Wildpark25
Wintergatter26
  
V. Abschnitt 
Förderung des Jagdwesens 
Mittel und Gegenstand der Förderung27
Verfahren28
  
VI. Abschnitt 
Jagdausübung 
1. Allgemeines 
Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein29
  
2. Jagdbeschränkungen 
Sachliche Gebote und Verbote30
Gemeinschaftsjagden31
Örtliche Beschränkungen32
Regelung der Bejagung33
Jagd- und Schonzeiten34
  
3. Hegebeschränkungen 
Aussetzen von Tierarten35
  
4. Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung 
Wegerecht36
Jagdeinrichtungen37
Wildfolge38
Verfolgung kranken oder krankgeschossenen Wildes in befriedeten Bezirken39
Verwendung von Jagdhunden40
Artenschutzpflichten41
  
VII. Abschnitt 
Jagdschutz 
Inhalt des Jagdschutzes; Pflicht zur Ausübung des Jagdschutzes42
Jagdschutzberechtigte43
Aufgaben und Befugnisse des Jagdschutzberechtigten44
Natürliche Äsung, Fütterung des Wildes45
  
VIII. Abschnitt 
Wild- und Jagdschaden 
Verhinderung übermäßigen Wildschadens auf eingezäunten Waldflächen46
Erstattungsausschluss47
Ersatz weiterer Wildschäden48
Ermächtigung49
  
IX. Abschnitt 
Wildhandel 
Überwachung des Wildhandels50
  
X. Abschnitt 
Organisation, Zuständigkeit, Verfahren 
Jagdbehörden, Jagdberater51
Jagdbeirat52
Vereinigung der Jäger53
Sachliche Zuständigkeit54
Örtliche Zuständigkeit55
Zuständigkeit innerhalb der Verwaltungsjagdbezirke56
Vorläufige Anordnung57
  
XI. Abschnitt 
Ahndungsvorschriften 
Ordnungswidrigkeiten58
Verbot der Jagdausübung59
Einziehung60
  
XII. Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
Enteignende Maßnahmen61
Ausführungsvorschriften62
In-Kraft-Treten63
(1) Red. Anm.:
Zur weiteren Anwendung s. Artikel 1 § 39 Absatz 4 des Gesetzes vom 8. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 308)