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Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsKAG
Gliederungs-Nr.: 51-1
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben2
Verwaltungsverfahren3
Festsetzungsverjährung3a
Abgabenbescheide mit Dauerwirkung3b
Beleihung von Verwaltungshelfern4
Abgabenhinterziehung5
Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung6
  
Abschnitt 2 
Steuern 
  
Gemeindesteuern7
Kreissteuern8
  
Abschnitt 2a 
Verwaltungsgebühren und Auslagen 
  
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen für Leistungen zur Erfüllung weisungsfreier Aufgaben8a
  
Abschnitt 3 
Benutzungsgebühren 
  
Erhebungsermächtigung, Einrichtungsbegriff9
Kostendeckungsgrundsatz, Kalkulationszeitraum10
Kosten11
Zinsen12
Abschreibungen13
Gebührenbemessung14
Vorauszahlungen15
Eigenverbrauch16
  
Abschnitt 4 
Beiträge für öffentliche Einrichtungen 
  
Erhebungsermächtigung, Grundsätze17
Beitragsmaßstab, Beitragssatz18
Abgrenzung von Teilflächen bei der Beitragsbemessung, weitere Beitragspflichten19
Zusätzliche Beiträge von Großverbrauchern20
Beitragsschuldner21
Entstehung der Beitragsschuld, Verrentung22
Vorauszahlungen23
Öffentliche Last24
Ablösung, Erschließung durch Dritte25
  
Abschnitt 5 
Beiträge für Verkehrsanlagen 
  
Erhebungsermächtigung für Beiträge zu Verkehrsanlagen, beitragsfähige Maßnahmen26
Beitragsfähiger Aufwand27
Grundsätze der Beitragsbemessung, öffentliches Interesse28
Maßstäbe für die Beitragsbemessung29
Entstehung der Beitragsschuld, Verrentung30
Beitragsschuldner, Vorauszahlungen, öffentliche Last, Ablösung31
Besondere Wegebeiträge32
  
Abschnitt 6 
Aufwandsersatz und sonstige Abgaben 
  
Ersatz des Aufwands für Haus- und Grundstücksanschlüsse33
Gästetaxe34
Tourismusabgabe35
Sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben und Umlagen36
  
Abschnitt 7 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Übergangsbestimmungen37
Einschränkung von Grundrechten38
Aufhebung von Rechtsvorschriften39
Anpassung der Satzungen an die durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz geänderte Rechtslage39a
Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26. Oktober 2016 geltende Rechtslage39b
Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen vom 13. Dezember 2023 geltende Rechtslage39c
Inkrafttreten40
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes

Vom 9. März 2018

Auf Grund des Artikels 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) wird nachstehend der Wortlaut des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306),

  2. 2.

    den am 30. Juli 2005 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167),

  3. 3.

    den am 25. November 2007 in Kraft getretenen Artikel 9 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478),

  4. 4.

    den am 5. Juni 2010 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142),

  5. 5.

    den am 18. November 2012 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562),

  6. 6.

    den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822),

  7. 7.

    den am 20. November 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 504),

  8. 8.

    den am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Artikel 7 des eingangs genannten Gesetzes.