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Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsBRKG
Gliederungs-Nr.: 28-8
Normtyp: Gesetz

Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)

Vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 2)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Aufgaben und Träger 
  
Ziel und Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgabenträger und Aufgaben3
Behördenaufbau4
Aufsicht5
Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden6
Sachliche Zuständigkeit der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden und der Rettungszweckverbände7
Sachliche Zuständigkeit der obersten und der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden8
  
Abschnitt 2 
Zusammenarbeit 
  
Gemeinsamer Landesbeirat9
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule10
Integrierte Regionalleitstellen11
Schnell-Einsatz-Gruppen12
Organisierte Erste Hilfe12a
Übungen13
Überörtliche und auswärtige Einsätze14
  
Abschnitt 3 
Brandschutz 
  
Arten der Feuerwehren15
Pflichten der Feuerwehren16
Leitung der öffentlichen Feuerwehren17
Freiwillige Feuerwehren18
Kinder- und Jugendfeuerwehren18a
Berufsfeuerwehren19
Pflichtfeuerwehren20
Betriebliche Feuerwehren21
Brandverhütungsschauen und Erstellung von Stellungnahmen zu Belangen des Brandschutzes22
Brandverhütungsschauen in Wäldern22a
Brandsicherheitswachen23
Landesbranddirektor und -direktorin, Bezirks- sowie Kreisbrandmeister und -meisterin24
  
Abschnitt 4 
Rettungsdienst 
  
Rettungszweckverbände, Bereichsbeirat für den Rettungsdienst25
Rettungsdienstplanung26
Rettungsmittel27
Notärztliche Versorgung28
Qualitätssicherung28a
Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Ausrüstung29
Luftrettungsdienst30
Mitwirkung im Rettungsdienst31
Benutzungsentgelte32
Schiedsstelle für den Rettungsdienst33
Einrichtungen des Trägers des bodengebundenen Rettungsdienstes34
Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten35
  
Abschnitt 5 
Katastrophenschutz 
  
Vorbereitende Aufgaben36
Aufgaben bei Katastrophen37
Personenauskunftsstelle37a
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes38
Mitwirkung von anderen Behörden und sonstigen Dritten39
Mitwirkung von Leistungserbringern und privaten Hilfsorganisationen40
Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz41
Übermittlung von Daten42
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen43
Öffentliche Auslegung der externen Notfallpläne44
Überprüfung der externen Notfallpläne45
Schutz Kritischer Infrastrukturen45a
Katastrophenvoralarm46
Katastrophenalarm47
Datenverarbeitung zum Zwecke der Gewährung von Zuwendungen48
  
Abschnitt 6 
Führungsorganisation 
  
Einsatzleitung49
Großschadensereignis49a
Technische Einsatzleitung50
Besondere Führungseinrichtung in der Behörde51
  
Abschnitt 7 
Aufklärung, Mitwirkungspflichten und Entschädigung 
  
Aufklärung und Selbsthilfe der Bevölkerung52
Gefahrenmeldepflicht53
Hilfeleistungspflicht54
Pflichten von Eigentümern und Besitzern55
Gesundheitswesen56
Pflichten bei besonderem Gefahrenpotenzial57
Platzverweis und Räumung58
Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen59
Entschädigung60
  
Abschnitt 8 
Ehrenamtlich Tätige im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 
  
Freistellung61
Lohnfortzahlung, Verdienstausfall62
Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Ersatz von Sachschäden63
  
Abschnitt 9 
Kostentragung 
  
Kostentragung64
Kostentragung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte bei Katastrophenalarm, Katastrophenvoralarm und Großschadensereignissen65
Kostentragung durch den Freistaat Sachsen66
Kostentragung durch Leistungserbringer und private Hilfsorganisationen67
Kostentragung durch Betreiber von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial68
Einsatz der Feuerwehr, Kostenersatz von Dritten69
Zuweisungen im Brandschutz69a
Kostenerstattung und Zuwendungen im Katastrophenschutz70
Aufwendungsersatz durch Dritte bei Großschadensereignissen und für Katastropheneinsätze71
  
Abschnitt 10 
Ergänzende Bestimmungen 
  
Datenschutz72
Ordnungswidrigkeiten73
Einschränkungen von Grundrechten74
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245)