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Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsStrG
Gliederungs-Nr.: 471-4
Normtyp: Gesetz

Straßengesetz für den Freistaat Sachsen
(Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG)

Vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762, 2020 S. 29) (1)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Bestimmungen 
  
1. Abschnitt 
Grundvorschriften 
  
Geltungsbereich1
Öffentliche Straßen2
Einteilung der öffentlichen Straßen3
Straßenverzeichnisse und Straßennummern4
Ortsdurchfahrten5
Widmung6
Widmung bei außergewöhnlichen Ereignissen6a
Umstufung7
Einziehung8
Straßenbaulast9
Hoheitsverwaltung, bautechnische Sicherheit10
  
2. Abschnitt 
Eigentum an öffentlichen Straßen 
  
Wechsel der Straßenbaulast11
Grundbuchberichtigung und Vermessung12
Eigentumserwerb13
  
3. Abschnitt 
Benutzung der öffentlichen Straßen 
  
Gemeingebrauch, Straßenanliegergebrauch14
Beschränkungen des Gemeingebrauchs15
Vergütung von Mehrkosten16
Verunreinigung und Beschädigung17
Sondernutzung18
Sondernutzung durch stationsbasiertes Carsharing18a
Besondere Veranstaltungen und gewerbliche Nutzung19
Unerlaubte Benutzung einer Straße20
Gebühren für Sondernutzungen21
Zufahrten und Zugänge22
Sonstige Benutzung23
  
4. Abschnitt 
Anbau an öffentlichen Straßen und Veränderungssperre 
  
Bauliche Anlagen an Straßen24
Freihalten der Sicht bei Kreuzungen und Einmündungen25
  
5. Abschnitt 
Schutz der öffentlichen Straßen 
  
Schutzwaldungen26
Schutzmaßnahmen27
Bepflanzung des Straßenkörpers28
  
6. Abschnitt 
Kreuzungen und Umleitungen 
  
Kreuzungen öffentlicher Straßen29
Kostentragung bei Kreuzungen öffentlicher Straßen30
Unterhaltung von Straßenkreuzungen31
Kreuzungen mit Gewässern32
Unterhaltung der Kreuzungen mit Gewässern33
Ermächtigung zu Rechtsverordnungen34
Umleitungen35
  
7. Abschnitt 
Planungen, Planfeststellung und Enteignung 
  
Planungen36
Planungsgebiet37
Vorarbeiten38
Planfeststellung39
Veränderungssperre40
Einstellung des Planfeststellungsverfahrens41
Vorzeitige Besitzeinweisung42
Vertreter des Eigentümers42a
Enteignung43
  
Zweiter Teil 
Straßenbaulastträger, Aufsicht und Zuständigkeit 
  
Träger der Straßenbaulast44
Straßenbaulast Dritter45
Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Baulast46
Straßenbaubehörden47
Unterhaltung und Instandsetzung der Staatsstraßen48
Straßenaufsicht49
Behörden nach dem Bundesfernstraßengesetz50
Unterhaltung und Instandsetzung der Bundesstraßen50a
Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst51
  
Dritter Teil 
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Ordnungswidrigkeiten52
Einteilung der vorhandenen öffentlichen Straßen53
Bestandsverzeichnisse54
(aufgehoben)55
(weggefallen)56
(aufgehoben)57
Sondernutzung58
(weggefallen)59
(weggefallen)60
Schlussbestimmungen61
(1) Red. Anm.:

Nach Artikel 3 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) kann das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Wortlaut des Sächsischen Straßengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.