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Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsSchiedsGütStG
Gliederungs-Nr.: 300-13
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung
(Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG)

Vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245)

Der Sächsische Landtag hat am 22. April 1999 das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Teil 1 
Schiedsstellen in den Gemeinden 
  
Abschnitt 1 
Gemeindliche Schiedsstellen 
  
Aufgaben1
Errichtung2
Besetzung3
Friedensrichter4
Beginn und Ende des Amtes5
Wahl6
Bestätigung der Wahl7
Ablehnung des Amtes8
Berufung und Vereidigung9
Niederlegung des Amtes10
Amtsenthebung11
Aufsicht12
Verschwiegenheitspflicht13
Stellvertretung14
Kosten der Schiedsstelle und Haftung15
  
Abschnitt 2 
Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 
  
Zweck des Verfahrens16
Örtliche Zuständigkeit17
Öffentlichkeit18
Verfahrenssprache19
Ausschluss von der Amtsausübung20
Verbot und Ablehnung der Amtsausübung21
Beistände22
Antragstellung23
Zustellung der Antragsschrift und der Ladung24
Persönliches Erscheinen25
Unentschuldigtes Ausbleiben und Verfahren vor dem Amtsgericht26
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand27
Fristberechnung28
Schlichtungsverhandlung29
Beweismittel30
Protokoll31
Genehmigung des Protokolls32
Protokollbuch33
Abschriften und Ausfertigungen34
Pflicht zur Kostentragung35
Vollstreckung aus dem Vergleich36
  
Abschnitt 3 
Das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage 
  
Sühneversuch37
Befreiung vom Sühneversuch38
Beschränkung der Ablehnung39
Gesetzliche Vertretung des Antragsgegners40
Ausbleiben des Antragstellers41
Erneute Antragstellung42
Erfolglosigkeit des Sühneversuchs43
  
Abschnitt 4 
Kosten und Entschädigung 
  
Gebühren und Auslagen44
Gebühren45
Auslagen46
Kostenschuldner47
Fälligkeit, Vorschuss, Zurückbehaltungsrecht48
Einforderung, Beitreibung, Erlöschen49
Absehen von der Kostenerhebung50
Einwendungen gegen den Kostenansatz51
Reisekostenvergütung und Entschädigung52
Vergütung von Dolmetschern53
Einnahmen54
  
Teil 2 
Gütestellen gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung 
  
Kreis möglicher Gütestellen55
Anerkennungsvoraussetzungen56
Verfahrensordnung57
Aktenführung58
Haftpflichtversicherung59
Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung60
Zuständigkeit und Verfahren61
Anfechtung von Entscheidungen62
  
Teil 3 
Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Fortbestand der Schiedsstellen63
Fortdauer der Amtsausübung64
Anhängige Verfahren65
Vollstreckung66
Fortbestehen bereits anerkannter Gütestellen67
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten68