Sachverständige
1. Begriff
Sachverständige sind Personen, die auf einem Gebiet besondere Fachkenntnisse vorweisen können. Die Aufgabe eines Sachverständigen ist es, auf Grund seiner Fachkenntnisse die anderen Personen zur Beurteilung eines Sachverhalts fehlende Sachkunde zu ersetzen und ihnen dadurch eine Entscheidungsbildung zu ermöglichen.
Zwischen den Bezeichnungen "Sachverständiger" und "Gutachter" besteht grundsätzlich kein Unterschied. Im Rahmen der gerichtlichen Beweiserhebung wird jedoch nur der Ausdruck "Sachverständiger" gebraucht. Hintergrund ist, dass die Gesetzestexte nur diese Bezeichnung verwenden.
Die Bezeichnung als Sachverständiger, Gutachter o.Ä. ist gesetzlich nicht geschützt, d.h. jeder kann sich selbst für ein Fachgebiet als Sachverständiger bezeichnen, sogenannte selbst ernannte Sachverständige.
2. Rechtsgrundlagen der Tätigkeit
Die Tätigkeit als Sachverständiger unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Auch bestehen keine Vorschriften über die Erlangung oder den Nachweis des Sachverstandes.
Der Gutachter muss als Spezialist in dem von ihm benannten Fachgebiet sachverständig sein. In den meisten Fällen sind die Kenntnisse in einem Studium oder durch eine Meisterprüfung erworben.
Lediglich die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen ist in § 36 GewO geregelt. Bei der öffentlichen Bestellung muss der Sachverständige ein Mindestalter von 30 Jahren vorweisen.
In den §§ 402 - 424 ZPO sind die prozessrechtlichen Vorgaben für den Sachverständigenbeweis geregelt.
3. Arten von Sachverständigen
Es bestehen verschiedene Arten von Sachverständigen.
4. Tätigkeitsformen
Die Tätigkeit kann vom Umfang her hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt werden. Sie kann freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
5. Aufwandsentschädigung/Honorar
Die Vergütung der gerichtlich bestellten Sachverständigen richtet sich nach dem Justizvergütungsgesetz.
Ansonsten ist die Vergütung frei vereinbar.
Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist die Vergütung nach einer eventuell vorliegenden Taxe, der üblichen Vergütung gemäß § 315 BGB oder der ergänzenden Vertragsauslegung zu bestimmen (BGH 04.04.2006 - X ZR 122/05).
Beweis - allgemeinObergutachtenSachverständigenbeweisSachverständige - HaftungSachverständiger - AgrarrechtSachverständiger - Agrarrecht - FachgebieteSachverständiger ZeugeZweitgutachten
BGH 09.03.2006 - III ZR 143/05 (Haftung des Gutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsvollstreckungsverfahren)
BGH 14.12.2005 - IX ZB 268/04 (Abgrenzung Sachverständiger - vorläufiger Insolvenzverwalter)
BGH 20.04.2004 - X ZR 250/02 (Voraussetzungen der Einbeziehung Dritter in den Vertrag)
BGH 14.11.2000 - X ZR 203/98 (Haftung für Dritte auch, wenn Sachverständiger nicht öffentlich bestellt)
BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 (Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen darf nicht von einem allgemeinem Bedürfnis abhängen)
http://www.bvfs.de (Bundesverband freier Sachverständiger)
Bayerlein: Praxishandbuch Sachverständigenrecht; 4. Auflage 2008
Ehlers: Medizinisches Gutachten im Prozess; 3. Auflage 2004
Finn: Zur Haftung des Sachverständigen für fehlerhafte Wertgutachten gegenüber Dritten; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2004, 3752
Jessnitzer/Ulrich: Der gerichtliche Sachverständige; 12. Auflage 2006
Ollmann: Zur Haftung von Jugendamt und Sachverständigem bei falschem Mißbrauchsverdacht; Familie und Recht - FuR 2005, 150
Thole: Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen - Haftungsfalle für den Prozessanwalt? Anwaltsblatt - AnwBl 2006, 91
Wellmann: Der Sachverständige in der Praxis; 7. Auflage 2004
Heumann: Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren; Familie und Recht - FuR 2001, 16
Zitierungen dieses Dokuments
- Gutachterausschuss
- Beliehener
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Sozialgerichtsbarkeit
- Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Kosten
- Abnahme
- Betreuung
- Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr
- Beweisverfahren - selbstständiges
- Prozessfinanzierer
- Prozesskostenhilfe
- Sachverständige - Arten
- Sachverständige - Haftung
- Sachverständigenbeweis
- Schuldfähigkeit
- Streitverkündung
- Wiederbeschaffungswert
- Beleihung von Grundstücken
- Beschleunigtes Verfahren
- Bewertung
