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Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Landesrecht Saarland
Titel: Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SaarlGebG
Gliederungs-Nr.: 2013-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG)

Vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 1566)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Gegenstand der Gebührenerhebung1
Auslagen2
Umsatzsteuer2a
Persönliche Gebührenfreiheit3
Gebührenfreiheit kraft Rechtsverordnung4
Ermächtigung zum Erlass von Gebührenverzeichnissen5
Maßstäbe für den Erlass der Gebührenverzeichnisse6
Maßstäbe bei Rahmengebühren7
Gebührenberechnung bei Wertgebühren8
Festsetzung der Gebühren in besonderen Fällen9
Gebühren im Widerspruchsverfahren9a
Zuständigkeit10
Gebührengläubiger11
Gebührenschuldner12
Entstehung und Fälligkeit des Gebührenanspruches und des Anspruches auf Auslagenerstattung13
Gebührenerstattung14
Gebührenmarken15
Sicherung des Gebühreneinganges16
Säumniszuschläge17
weggefallen18
Verjährung19
Stundung, Niederschlagung und Erlass20
Befugnis zur Bekanntmachung gebührenrechtlicher Vorschriften und zum Erlass von Verwaltungsvorschriften21
Erstattung von Gebühren und Auslagen in Rechtssachen22
Übergangsbestimmung23
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten früheren Rechtes24
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.