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Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Bundesrecht
Titel: Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SGG
Gliederungs-Nr.: 330-1
Normtyp: Gesetz

Sozialgerichtsgesetz (SGG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535)

Zuletzt geändert durch Artikel 16a des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408)

- redaktionell bearbeitete Paragrafentitel -

Inhaltsübersicht (1)§§
  
  
Erster Teil 
Gerichtsverfassung 
  
Erster Abschnitt 
Gerichtsbarkeit und Richteramt1 - 6
  
Zweiter Abschnitt 
Sozialgerichte7 - 27
  
Dritter Abschnitt 
Landessozialgerichte28 - 37
  
Vierter Abschnitt 
Bundessozialgericht38 - 50
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtsweg und Zuständigkeit51 - 59
  
  
Zweiter Teil 
Verfahren 
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsame Verfahrensvorschriften 
  
Erster Unterabschnitt 
Allgemeine Vorschriften60 - 75
  
Zweiter Unterabschnitt 
Beweissicherungsverfahren76
  
Dritter Unterabschnitt 
Vorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz77 - 86b
  
Vierter Unterabschnitt 
Verfahren im ersten Rechtszug87 - 122
  
Fünfter Unterabschnitt 
Urteile und Beschlüsse123 - 142
  
Zweiter Abschnitt 
Rechtsmittel 
  
Erster Unterabschnitt 
Berufung143 - 159
  
Zweiter Unterabschnitt 
Revision160 - 171
  
Dritter Unterabschnitt 
Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge172 - 178a
  
Dritter Abschnitt 
Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere Verfahrensvorschriften179 - 182a
  
Vierter Abschnitt 
Kosten und Vollstreckung 
  
Erster Unterabschnitt183 - 197b
Kosten 
  
Zweiter Unterabschnitt 
Vollstreckung198 - 201
  
  
Dritter Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften202 - 223
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.