Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Ruhezeiten

 Normen 

Ordnungsbehördliche Ruhezeitenverordnungen / Satzungen der Gemeinden

 Information 

Besondere Zurückhaltung bei der Verursachung von Lärm gebieten die allgemeinen Ruhezeiten. Eine Festlegung von allgemeinen Ruhezeiten besteht nur noch in den ordnungsbehördlichen Ruhezeitenverordnungen / Satzungen der Gemeinden. Daneben bestehen Vorschriften, nach denen bestimmte Handlungen wie z.B. das Rasenmähen (32.BImSchV), zu unterlassen sind.

In den anderen Fällen ergibt sich die Unzulässigkeit einer Lärmerzeugung aus den jeweiligen, den Lärm regelnden Rechtsnormen. Nähere Ausführungen siehe Ruhestörung.

 Siehe auch 

Kinderlärm

Nachtruhe

Ruhestörung