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Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: RsprEinhG
Gliederungs-Nr.: 304-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661)

Zuletzt geändert durch Artikel 144 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe 
  
Bildung des Gemeinsamen Senats1
Zuständigkeit2
Zusammensetzung3
Beteiligte Senate4
Vorsitz5
Abstimmung6
Vorrang der Amtsgeschäfte im Gemeinsamen Senat7
Geschäftsstelle8
Rechts- und Amtshilfe9
  
Zweiter Abschnitt 
Verfahrensvorschriften 
  
Grundsatz10
Vorlegungsverfahren11
Stellungnahmen der obersten Gerichtshöfe12
Beteiligte am Verfahren13
Aufgabe der früheren Rechtsprechung14
Gegenstand der Entscheidung15
Wirkung der Entscheidung16
Kosten17
  
Dritter Abschnitt 
Schlußvorschriften 
  
Erweiterung der Revisions- und Vorlegungsgründe18
Änderung des Richterwahlgesetzes19
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung20
Änderung von Bezeichnungen21
Berlin-Klausel22
In-Kraft-Treten23