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Regulierungsbehörde

Normen

§§ 29 - 35 EnWG

Information

Eine Regulierungsbehörde ist eine Behörde zur Regelung des Wettbewerbsrechts für bestimmte Sektoren. Ziel ist dabei zumeist die Vermeidung einer marktbeherrschenden Stellung eines einzelnen Unternehmens (Kartell).

Beispiel:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Post, Telekommunikation und Eisenbahnen

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