Rechtswörterbuch

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Rechtsschutzversicherung - Formen

 Normen 

Abschnitt 2 ARB 2012

§§ 21 - 29 ARB 2008/2000/94

 Information 

Rechtsschutzversicherungen können in folgenden Formen abgeschlossen werden:

  • Rechtsschutz für Nichtselbstständige:

    • Privat- und Berufs-Rechtsschutz:

      Der Versicherungsschutz umfasst auch die Verwaltung eigenen Vermögens, auch wenn es beträchtlich ist.

      Eine selbstständige Tätigkeit liegt bei dem Betrieb der Photovoltaikanlage nicht vor. Diese erfordert für die notwendigen oder nützlichen Geschäfte keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung dieser Geschäfte (OLG Celle 02.12.2010 - 8 U 131/10).

    • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Rechtsschutz für Selbstständige:

    • Privat-Rechtsschutz

    • Berufs-Rechtsschutz

    • Rechtschutz für Firmen und Vereine

    • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Straßenverkehrswesen:

    • Verkehrs-Rechtsschutz

    • Fahrzeug-Rechtsschutz

    • Fahrer-Rechtsschutz

  • Rechtsschutz für Mieter bzw. Eigentümer von Grundstücken (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz)

  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Zudem ist zwischen den jeweiligen Leistungsarten zu unterscheiden.

 Siehe auch 

Beratungs-Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung

Looschelders/Paffenholz: Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB). Kommentar; 1. Auflage 2012