Rechtswörterbuch

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Rechtsbeistand

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Der Begriff des Rechtsbeistands wird mit verschiedenen Bedeutungen verwendet:

  • als umgangssprachliche Bezeichnung für die juristische Unterstützung einer Person, z.B. durch einen Rechtsanwalt

  • als synonym für den Beistand

Rechtsbeistände waren zuvor Personen, die nach dem nunmehr außer Kraft getretenen Rechtsberatungsgesetz eine beschränkte Erlaubnis erhalten hatten, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Die neue Berufsbezeichnung ist "Rechtsdienstleister". Registrierte Erlaubnisinhaber stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 RDGEG einem Rechtsanwalt gleich.

 Siehe auch 

Anwaltsprozess

Assessor

Rechtsberatung

Rechtsdienstleistungen

Strafverteidiger

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zivilprozess

BGH 20.10.2005 - VII ZB 53/05 (Rechtsbeistand im Mahnverfahren)

http://www.rechtsbeistand.de (Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister)

Römermann: Vorsicht neue Rechtsdienstleister! RDG-Verstöße und die Folgen; Anwaltsblatt - AnwBl 2009, 22