Rechtswörterbuch

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Planwirtschaft

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Form der Wirtschaftsordnung.

In der Planwirtschaft werden die Wirtschaftsvorgänge durch staatliche Stellen gesteuert und festgelegt. Die Bedürfnisse der Bevölkerung werden nur in einem geringen Maße berücksichtigt. In der Planwirtschaft wird das Prinzip des Wettbewerbs grundsätzlich abgelehnt.

Das Gegenstück zur Planwirtschaft ist die Marktwirtschaft.

Der Untergang der osteuropäischen Planwirtschaften hat gezeigt, dass die Verwirklichung dieses Wirtschaftsmodells überaus schwierig ist. Die perfekte Planwirtschaft bleibt weiterhin eine theoretische Vorstellung.

 Siehe auch 

Marktwirtschaft

Wettbewerb