Planungsarten
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Als Plan werden die verschiedensten staatlichen Akte bezeichnet. Den "Plan" als geregelte Handlungsform der Verwaltung gibt es nicht.
So werden z. B. unterschieden:
Haushaltspläne
Raumbezogene Fachpläne (Planfeststellungsverfahren)
Entwicklungspläne
Bedarfspläne
Pläne können in allen möglichen Rechtsformen ergehen, so z.B. als Gesetz, als Satzung oder als Verwaltungsakt.
Siehe auch