Pfändung
Beschlagnahme eines Gegenstandes oder von Forderungen, um den Anspruch eines Gläubigers auf eine Geldforderung zu sichern oder zu befriedigen.
Die Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und wird zumeist vom Gerichtsvollzieher vorgenommen.
Es bestehen folgende Formen von Pfändungen:
Pfändung von sonstigen Vermögensrechten
Folgen einer Pfändung sind:
die Verstrickung
Als Verstrickung wird die staatliche Beschlagnahme der Sache bezeichnet mit der Folge, dass über die Sache ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis entsteht. Die Verstrickung entsteht bei jeder wirksamen Pfändung, die nicht nichtig ist.
Die Verwertung der gepfändeten Sachen (§§ 814 ff. ZPO) erfolgt
bei gepfändetem Geld durch die Ablieferung bei dem Gläubiger
bei Wertpapieren:
Orderpapiere werden durch das Vollstreckungsgericht verwertet
andere Wertpapiere werden durch den Gerichtsvollzieher verkauft
bei sonstigen Sachen durch eine Versteigerung
auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners durch eine andere Verwertungsart
U.a. wenn der Erlös zur Befriedung der Gläubiger nicht ausreicht, erfolgt die Verteilung des erzielten Erlöses im Verteilungsverfahren.
Die Durchführung der Pfändung wird durch folgende Strafrechtsnormen geschützt:
Verstrickungsbruch / Siegelbruch gemäß § 136 StGB
Vereiteln der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB
Pfandkehr gemäß § 289 StGB
DrittwiderspruchsklageHerausgabevollstreckungKlauselLohnpfändungPfändungsschutz AltersvorsorgeTitelVollstreckungsgerichtZwangsversteigerungZwangsverwaltung
BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08 (Pfändung des Pflichtteilsanspruchs)
BGH 21.12.2004 - IXa ZB 273/03 (Pfändung von überjährigen Rückständen)
BGH 05.11.2004 - IXa ZB 57/04 (Änderung des PfüB)
BFH 01.02.2005 - VII B 198/04 (Pfändbarkeit von RA-Gebührenforderungen)
Ehlenz/Diefenbach: Pfändung in Bankkonten und andere Vermögenswerte; 6. Auflage 2004
Helwich/Frankenberg: Pfändung des Arbeitseinkommens; 6. Auflage 2010
Neugebauer: Die Pfändung von Taschengeldansprüchen; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 2005, 376
Stöber: Forderungspfändung; 15. Auflage 2010
