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Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: PersVG
Gliederungs-Nr.: 215-1
Normtyp: Gesetz

Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg
(Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG)

Vom 15. September 1993 (GVBl. I S. 358)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. September 2018 (GVBl. I Nr. 21)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Allgemeine Vorschriften 
  
Bildung von Personalräten1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Stellung der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber3
Beschäftigte4
Gruppen5
Dienststellen6
Vertretung der Dienststelle7
Schutzbestimmungen8
Schutz Auszubildender in besonderen Fällen9
Schweigepflicht10
Unfallfürsorge11
  
Zweiter Abschnitt 
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates 
  
Wahl von Personalräten12
Wahlrecht13
Wählbarkeit14
Sondervorschrift für die Wählbarkeit15
Anzahl der Mitglieder des Personalrates16
Vertretung der Gruppen17
Abweichende Sitzverteilung und Wahl gruppenfremder Beschäftigter18
Wahlverfahren19
Bestellung des Wahlvorstandes20
Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung21
Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter22
Aufgaben des Wahlvorstandes23
Wahlschutz und Wahlkosten24
Wahlanfechtung25
  
Dritter Abschnitt 
Amtszeit des Personalrates 
  
Regelmäßige Amtszeit26
Wahlen27
Ausschluss und Auflösung28
Erlöschen der Mitgliedschaft29
Ruhen der Mitgliedschaft30
Ersatzmitglieder31
Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften32
  
Vierter Abschnitt 
Geschäftsführung des Personalrates 
  
Vorstand und Geschäftsführung33
Einberufung und Leitung von Sitzungen34
Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen35
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten36
Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit37
Beratung und Abstimmung38
Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen39
Teilnahme weiterer Personen40
Sitzungsniederschrift41
Geschäftsordnung42
Sprechstunden und Betreuung43
Kosten44
  
Fünfter Abschnitt 
Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrates 
  
Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung45
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen46
Schutzvorschriften47
  
Sechster Abschnitt 
Personalversammlung 
  
Zusammensetzung und Durchführung der Personalversammlung48
Einberufung, Tätigkeitsbericht49
Zeitpunkt50
Aufgaben der Personalversammlung51
Teilnahme weiterer Personen52
  
Siebenter Abschnitt 
Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat 
  
Stufenvertretungen53
Wahl und Geschäftsführung der Stufenvertretungen54
Gesamtpersonalrat55
Wahl und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrates56
  
Achter Abschnitt 
Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit 
  
Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat57
Ziele der Zusammenarbeit58
Arbeitsschutz und Unfallverhütung59
  
Neunter Abschnitt 
Beteiligung der Personalvertretung 
  
Unterrichtung des Personalrates60
Mitbestimmungsverfahren61
Umfang der Mitbestimmung62
Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen63
Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten64
Mitbestimmung bei organisatorischen Angelegenheiten65
Mitbestimmung bei sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten66
Mitwirkungsverfahren67
Fälle der Mitwirkung68
Initiativrecht69
Dienstvereinbarungen70
Bildung der Einigungsstelle, Kosten71
Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle72
Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle73
Durchführung von Entscheidungen74
Beteiligung der Stufenvertretung75
Beteiligung des Gesamtpersonalrates76
  
Zehnter Abschnitt 
Jugend- und Auszubildendenvertretungen 
  
Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen77
Wahlrecht und Wählbarkeit78
Zahl der Mitglieder79
Wahlverfahren und Amtszeit80
Befugnisse und Tätigkeit81
Jugendversammlung82
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen83
Referendarrat84
Zahl der Mitglieder des Referendarrates85
Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates86
Personalrat für Lehramtskandidaten87
Zahl der Mitglieder des Personalrates für Lehramtskandidaten88
Wahlverfahren und Amtszeit des Personalrates für Lehramtskandidaten89
  
Elfter Abschnitt 
Sonderregelungen für einzelne Verwaltungszweige 
  
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Kultureinrichtungen90
Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft91
Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände92
  
Zwölfter Abschnitt 
Einzelvorschriften 
  
Behandlung von Verschlusssachen93
Datenschutz94
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte95
Fachkammern und Fachsenate96
Vorrang des Gesetzes97
Wahlordnung98
  
Dreizehnter Abschnitt 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift für den Personalrat für Lehramtskandidaten99
Übergangsvorschrift für die Personalräte für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal100
Übergangsvorschrift zur erstmaligen Wahl der Personalräte bei den staatlichen Schulämtern100a
Übergangsvorschrift zur Neuwahl von Personalräten an Hochschulen und des Hauptpersonalrates beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur101