Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Partiarisches Rechtsverhältnis

 Normen 

§ 705 BGB

 Information 

Rechtsverhältnisse, das durch die Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung eines Partners gekennzeichnet ist.

Partiarische Verträge werden vielfach im Darlehns- oder Arbeitrecht geschlossen.

Beispiele:

Erfolgsabhängige Vergütung eines leitenden Angestellten, Provision des Handelsvertreters.

Es entsteht keine Gesellschaft, da es an der Verfolgung eines gemeinsamen Interesses fehlt. Die Rechtsform zählt aber als atypische Form zu den Gesellschaftsverhältnissen. Es bestehen Ähnlichkeiten mit der stillen Gesellschaft.

Der partiarische Partner hat Anspruch auf Rechenschaftslegung und Auskunft .

Nach dem Urteil BFH 07.12.1983 - I R 144/79 ist die Abgrenzung zwischen einer stillen Gesellschaft und einem partiarischen Arbeitsverhältnis wie folgt zu ziehen:

  • Eine stille Gesellschaft liegt vor, wenn eine Beteiligung an einem Gewerbe gegeben ist und diesem vom Inhaber zum gemeinsamen Nutzen mit dem stillen Gesellschafter betrieben wird. Kennzeichnend ist das partnerschaftliche Zusammenwirken des stillen Gesellschafters und des Inhabers des Gewerbebetriebes.

  • Ein partiarisches Arbeitsverhältnis ist gegeben, wenn die Parteien zueinander in einem Über-/Unterordnungsverhältnis stehen, ein festes Gehalt bezahlt wird und ein Weisungsrecht des Geschäftsinhabers besteht.

 Siehe auch 

Tantieme

Sonderzahlungen

FG Niedersachsen 25.06.2003 - 3 K 38/02 (Abgrenzung partiarisches Arbeitsverhältnis - stille Gesellschaft)