§ 9 VermGebV, Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Die Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. April 2011 (GVBl. S. 97), BS 2013-1-38, wird wie folgt geändert:

Die Anlage wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In lfd. Nr. 2 werden nach dem Wort "Enteignung" die Worte "nach dem Landesenteignungsgesetz (LEnteigG) oder dem Baugesetzbuch (BauGB)" eingefügt.

  2. 2.

    In lfd. Nr. 2.5 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 110 Abs. 2 BauGB" eingefügt.

  3. 3.

    In lfd. Nr. 2.6 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 111 Abs. 1 Satz 1 BauGB" eingefügt.

  4. 4.

    In lfd. Nr. 2.8 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 112 Abs. 1 und 3 und § 113 Abs. 2 BauGB" eingefügt.

  5. 5.

    In lfd. Nr. 2.9 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 112 Abs. 1 und 3 und § 113 Abs. 3 BauGB" eingefügt.

  6. 6.

    In lfd. Nr. 2.10 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 112 Abs. 2 und § 113 Abs. 3 BauGB" eingefügt.

  7. 7.

    In lfd. Nr. 2.11 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 114 Abs. 2 Satz 1 BauGB" eingefügt.

  8. 8.

    In lfd. Nr. 2.12.1 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 116 Abs. 1 Satz 1 BauGB" eingefügt.

  9. 9.

    In lfd. Nr. 2.12.2 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 116 Abs. 4 Satz 2 BauGB" eingefügt.

  10. 10.

    In lfd. Nr. 2.13 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 117 Abs. 1 Satz 1 BauGB" eingefügt.

  11. 11.

    In lfd. Nr. 2.14 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 120 Abs. 1 Satz 1 BauGB" eingefügt.

  12. 12.

    In lfd. Nr. 2.15 wird nach der Abkürzung "LEnteigG" die Verweisung "oder § 102 Abs. 6 in Verbindung mit den §§ 112 und 113 Abs. 2 BauGB" eingefügt.

  13. 13.

    Nach lfd. Nr. 16.8.3.4 wird folgende lfd. Nr. 17 angefügt:

    "17Sonstige Leistungen nach dem Baugesetzbuch  
    17.1Festsetzung von Entschädigungen nach § 18 Abs. 2 Satz 4, § 28 Abs. 6 Satz 3, § 43 Abs. 2 Satz 1, § 126 Abs. 2 Satz 2, § 176 Abs. 5 Satz 2, § 179 Abs. 3 Satz 3, § 209 Abs. 2 oder § 210 Abs. 2 BauGB 6 v.T. des festgesetzten Betrags,
    mindestens 300,00
    17.2Bestätigung als Sanierungs- oder Entwicklungsträger 
    17.2.1Bestätigung als Sanierungsträger (§ 158 BauGB)550,00
    17.2.2Bestätigung als Entwicklungsträger (§ 167 Abs. 1 Satz 2 BauGB)550,00
    17.3Sonstige Aufgaben nach Städtebaurecht (wie z. B. die Erteilung von Genehmigungen und Zeugnissen nach § 22 Abs. 5, § 145 oder § 169 BauGB)Gebühr nach
    lfd. Nr. 16.8.3."