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§ 9 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen

Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs

Titel: Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: VerfGHGO,TH
Gliederungs-Nr.: 1104-2
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

§ 9 VerfGHGO – Dienstreisen

Dienstreisen genehmigt der Präsident.