Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 9 HG 2013
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Abschnitt 3 – Besondere Regelungen zu den Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HG 2013,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 9 HG 2013 – Übertragbarkeit, Behandlung von Ausgaberesten

(1) Übertragbarkeit bei Personalausgaben- und Gesamtausgabenbudgetierung

Die Ausgaben der Gruppen 422, 427 und 428 sind übertragbar. In den von der Landesregierung gemäß § 25 Absatz 1 bestimmten Bereichen sind die Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 4 und 5 übertragbar. In Höhe von 50 vom Hundert der nach Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeiten verbleibenden Minderausgaben einschließlich der Verstärkungen für Besoldungs- und Tariferhöhungen können Ausgabereste gebildet werden. Bei den Modellbehörden gemäß § 25 Absatz 1 Satz 3 ist für Minderausgaben der Hauptgruppe 5 ein reduzierter Vomhundertsatz von 25 anzuwenden. Für das Haushaltsjahr 2012 werden Ausgabereste, die infolge von Minderausgaben im Haushaltsvollzug 2012 bei der Personalausgaben- und Gesamtausgabenbudgetierung entstanden sind, nicht gebildet.

(2) Übertragbarkeit bei Haushaltsflexibilisierung

Soweit außerhalb der Gesamtausgabenbudgetierung Ausgaben der Hauptgruppe 5 durch Haushaltsvermerk für übertragbar erklärt wurden, können in Höhe von 50 vom Hundert der nach Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeiten verbleibenden Minderausgaben Ausgabereste gebildet werden. Der hier bestimmte Vomhundertsatz zur Höhe der Bildung von Ausgaberesten geht entgegenstehenden Haushaltsvermerken vor (Konkurrenzregel). Für das Haushaltsjahr 2012 werden Ausgabereste, die infolge von Minderausgaben im Haushaltsvollzug 2012 bei der Haushaltsflexibilisierung entstanden sind, nicht gebildet.