§ 8 VerfGHGO1995
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
§ 8 VerfGHGO1995 – Wissenschaftliche Mitarbeiter
Der Verfassungsgerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt. Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Berichterstatter.