§ 8 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes
§ 8 GO SächsVerfGH – Wissenschaftliche Mitarbeiter
Der Verfassungsgerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt, die der Präsident im Benehmen mit dem Berichterstatter bestimmt.