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§ 8 BAMG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder (Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG)
Landesrecht Berlin
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder (Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: BAMG
Gliederungs-Nr.: 2022-1
Normtyp: Gesetz

§ 8 BAMG

(weggefallen)