§ 84 SäHO
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung - SäHO)
Landesrecht Sachsen
Teil IV – Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 84 SäHO – Abschlussbericht
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.