§ 84 LVO, Ausnahmen
(1) Ausnahmen können zugelassen werden von
- 1.
der Probezeit nach § 7 Absatz 1 Satz 2 und der Mindestprobezeit: § 18 Absatz 3, § 22 Absatz 3, § 25 Absatz 3, § 29 Absatz 3, § 35 Absatz 3, § 39 Absatz 3, § 44 Absatz 3, § 46 Absatz 2, § 52 Absatz 2 Satz 2,
- 2.
einer Ernennung zur Begründung eines Beamtenverhältnisses im Eingangsamt der Laufbahn (§ 15 Absatz 2 Landesbeamtengesetz) oder dem Überspringen von Ämtern bei Beförderung: § 10 Absatz 1 Satz 1,
- 3.
der Beförderung während der Probezeit, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit oder der letzten Beförderung, der weiteren Beförderung innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze oder während der Erprobungszeit: § 10 Absatz 2 und 4,
- 4.
der Mindestbewährungszeit und der Wartezeit: § 30 Absatz 2 Satz 1, § 31, § 40 Satz 1 Nummer 2, § 41, § 53a Absatz 1 und 3, § 61, § 65, § 77 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Buchstabe c, § 78 Absatz 1 Nummer 2, § 87 Absatz 2, § 88 in Verbindung mit § 87 Absatz 2,
- 5.
dem Höchstalter für den Aufstieg: § 23 Absatz 5 Nummer 2, § 30 Absatz 5 Nummer 2, § 40 Satz 1 Nummer 4,
- 6.
dem Durchlaufen der Ämter des Leiters einer Schule oder eines Studienseminars bei Übernahme in den Schulaufsichtsdienst, soweit eine Dienstzeit (§ 11, § 53 Absatz 3) von acht Jahren abgeleistet ist: § 54 Absatz 1 und 2,
- 7.
dem Promotionserfordernis: § 66b Absatz 1 Nummer 2,
- 8.
dem Tätigkeitserfordernis nach § 41a Absatz 2 aus dienstlichen Gründen.
(2) Ausnahmen von dem Höchstalter für die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis nach § 6 Absatz 3 und 5, § 18 Absatz 1, § 22 Absatz 1, § 25 Absatz 1, § 29 Absatz 1, § 35 Absatz 1, § 39 Absatz 1, § 44 Absatz 1 und § 52 Absatz 1 können zugelassen werden, und zwar
- 1.
für einzelne Fälle oder Gruppen von Fällen, wenn der Dienstherr ein erhebliches dienstliches Interesse daran hat, Bewerber als Fachkräfte zu gewinnen oder zu behalten oder
- 2.
für einzelne Fälle, wenn sich nachweislich der berufliche Werdegang aus von dem Bewerber nicht zu vertretenden Gründen in einem Maß verzögert hat, das die Anwendung der Höchstaltersgrenze unbillig erscheinen ließe.
Ein erhebliches dienstliches Interesse im Sinne von Nummer 1 liegt insbesondere vor, wenn die Ausnahmeerteilung zur Sicherstellung der Erledigung der öffentlichen Aufgabe erforderlich ist.
(3) Über Ausnahmen von § 15 Absatz 2 Landesbeamtengesetz, § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Buchstaben a, b und c, § 10 Absatz 4 und § 46 Absatz 2 sowie über Ausnahmen von der Dauer der Probezeit anderer Bewerber entscheidet der Landespersonalausschuss, für die in § 37 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes bezeichneten Beamten die Landesregierung. Über Ausnahmen von den übrigen in Absatz 1 und 2 genannten Vorschriften entscheiden für die Beamten
- 1.
des Landes die oberste Dienstbehörde als Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium,
- 2.
der Landschaftsverbände, des Landesverbandes Lippe und des Kommunalverbandes Ruhrgebiet das Innenministerium als Aufsichtsbehörde,
- 3.
der Gemeinden und der sonstigen Gemeindeverbände die Aufsichtsbehörde, in den Fällen des § 40 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 4, § 41 sowie über die auf Gruppen bezogenen Ausnahmen nach § 84 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 6 die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde,
- 4.
der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Gemeinden und Gemeindeverbände, die Aufsichtsbehörde, bei Lehrern im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 20.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 47.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Lehrerin in ein Beamtenverhältnis bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen vom…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 21.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 22.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 2.11 - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Zulassung eines Rechtsmittels durch das Tatsachengericht in einem parallel gelagerten Verfahren - Vereinbarkeit…
- BVerwG, 04.04.2011, BVerwG 2 B 55.11 - Zulässigkeit des Lebensalters eines Bewerbers als Eignungsmerkmal i.S.d. Art. 33 GG - Möglichkeit der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes durch Altersgrenzen
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 45.11 - Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 42.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 31.11 - Vereinbarkeit der §§ 6, 52 Abs. 1 sowie § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 29.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 30.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 15.02.2011, BVerwG 2 B 16.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 5.11 - Zulässigkeit einer Ausnahme vom Einstellungshöchstalter nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (LVO NRW)…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 7.11 - Einschränkbarkeit des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch Altersgrenzen - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter in das Berufsbeamtentum
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 44.11 - Beschwerde aufgrund der Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 23.11 - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Definition der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.R.d.…
- BVerwG, 22.02.2011, BVerwG 2 B 17.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Schullehrerin in ein Beamtenverhältnis bei überschrittener Höchstaltersgrenze von 40 Jahren mit Hinblick auf Art. 33…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 46.11 - Übernahme eines unbefristet angestellten Lehrers in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen von dem…
- BVerwG, 16.03.2011, BVerwG 2 B 43.11 - Verweigerung der Aufnahme eines vierzigjährigen Lehrers in das Beamtenverhältnis aufgrund seines Alters
- BVerwG, 10.03.2011, BVerwG 2 B 35.11 - Verweigerung der Aufnahme eines vierzigjährigen Lehrers in das Beamtenverhältnis aufgrund seines Alters - Zulässigkeit der Einschränkung des…
