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§ 7 SchwpestV
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) 
Bundesrecht

B – Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest → 2 – Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb

Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) 
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SchwpestV
Gliederungs-Nr.: 7831-1-41-20
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 7 SchwpestV

(weggefallen)