§ 7 GO SächsVerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Landesrecht Sachsen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofes
§ 7 GO SächsVerfGH – Veröffentlichungen
Eine Veröffentlichungskommission bestimmt, welche der Entscheidungen in einer autorisierten Sammlung veröffentlicht werden.