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§ 77 UmwG
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Bundesrecht

Dritter Abschnitt – Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften → Zweiter Unterabschnitt – Verschmelzung durch Neugründung

Titel: Umwandlungsgesetz (UmwG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UmwG
Gliederungs-Nr.: 4120-9-2
Normtyp: Gesetz

§ 77 UmwG

(weggefallen)