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§ 73 LWO
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Teil 5 – Neuverrechnung der Abgeordnetensitze, Nachrücken von Ersatzpersonen

Titel: Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: LWO
Gliederungs-Nr.: 111.15
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 73 LWO – Neuverrechnung der Abgeordnetensitze

Für die Neuverrechnung der Abgeordnetensitze nach § 39 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gelten die Vorschriften des § 69 entsprechend.