§ 73 LWO
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Teil 5 – Neuverrechnung der Abgeordnetensitze, Nachrücken von Ersatzpersonen
§ 73 LWO – Neuverrechnung der Abgeordnetensitze
Für die Neuverrechnung der Abgeordnetensitze nach § 39 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gelten die Vorschriften des § 69 entsprechend.