Gesetze

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§ 70 LWahlO
Landeswahlordnung (LWahlO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

X. – Allgemeine Vorschriften

Titel: Landeswahlordnung (LWahlO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LWahlO
Gliederungs-Nr.: 1110
Normtyp: Gesetz

§ 70 LWahlO – Funktionsbezeichnungen

Die Funktionsbezeichnungen dieser Verordnung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.