§ 6 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 6 VerfVerInkG
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung (1) in Kraft.
(1) Amtl. Anm.:
Verkündung erfolgte am 23. 5. 1993
Verkündung erfolgte am 23. 5. 1993