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§ 6 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: VerfVerInkG,MV
Gliederungs-Nr.: 100-3
Normtyp: Gesetz

§ 6 VerfVerInkG

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung (1) in Kraft.

(1) Amtl. Anm.:
Verkündung erfolgte am 23. 5. 1993