§ 6 LVO, Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
(1) Als Laufbahnbewerber nach § 5 Absatz 1 Buchstaben a und b und g darf in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt oder übernommen werden, wer das in den §§ 18 Absatz 1, 22 Absatz 1, 25 Absatz 1, 29 Absatz 1, 35 Absatz 1, 39 Absatz 1, 44 Absatz 1 und 52 Absatz 1 festgesetzte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(2) Hat sich die Einstellung oder Übernahme
- a)
wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a GG,
- b)
wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr oder
- c)
wegen der Geburt eines Kindes oder wegen der tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren,
- d)
wegen der tatsächlichen Pflege eines nach einem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen, insbesondere aus dem Kreis der Eltern, Schwiegereltern, Eltern der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, Geschwister sowie volljähriger Kinder
verzögert, so darf die jeweilige Altersgrenze im Umfang der Verzögerung überschritten werden.
Die jeweilige Altersgrenze darf bei Verzögerungen nach Satz 1 Buchstabe c um bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern höchstens um bis zu sechs Jahre überschritten werden. Entsprechendes gilt für Satz 1 Buchstabe d. Die jeweilige Altersgrenze nach Satz 1 Buchstabe c und d darf insgesamt höchstens um sechs Jahre überschritten werden.
Das Höchstalter erhöht sich, wenn der Bewerber an dem Tage, an dem er den Antrag gestellt hat, die Höchstaltersgrenze nicht überschritten hatte und die Einstellung oder Übernahme innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung erfolgt.
(3) Schwerbehinderte Menschen und ihnen gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX gleichgestellte behinderte Menschen dürfen bis zum vollendetem 43. Lebensjahr eingestellt oder übernommen werden.
(4) § 13 Absatz 3 des Bundespolizeibeamtengesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung und § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes bleiben unberührt.
(5) Planstelleninhaber an Ersatzschulen dürfen in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Auflösung einer Ersatzschule nach § 111 Schulgesetz in den einstweiligen Ruhestand versetzte Planstelleninhaber dürfen in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 20.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der…
- BVerwG, 03.05.2011, BVerwG 2 B 68.11 - Das Kausalitätserfordernis des § 6 Abs. 2 LVO NRW wird durch eine andere als die nicht zum Erwerb der erforderlichen Qualifikation führende Berufsausbildung…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 47.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Lehrerin in ein Beamtenverhältnis bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen vom…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 21.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 22.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 2.11 - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Zulassung eines Rechtsmittels durch das Tatsachengericht in einem parallel gelagerten Verfahren - Vereinbarkeit…
- BVerwG, 04.04.2011, BVerwG 2 B 55.11 - Zulässigkeit des Lebensalters eines Bewerbers als Eignungsmerkmal i.S.d. Art. 33 GG - Möglichkeit der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes durch Altersgrenzen
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 45.11 - Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 44.11 - Beschwerde aufgrund der Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 42.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 31.11 - Vereinbarkeit der §§ 6, 52 Abs. 1 sowie § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 29.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 30.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 15.02.2011, BVerwG 2 B 16.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 5.11 - Zulässigkeit einer Ausnahme vom Einstellungshöchstalter nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (LVO NRW)…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 7.11 - Einschränkbarkeit des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch Altersgrenzen - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter in das Berufsbeamtentum
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 23.11 - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Definition der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.R.d.…
- BVerwG, 22.02.2011, BVerwG 2 B 17.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Schullehrerin in ein Beamtenverhältnis bei überschrittener Höchstaltersgrenze von 40 Jahren mit Hinblick auf Art. 33…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 46.11 - Übernahme eines unbefristet angestellten Lehrers in ein Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen von dem…
- BVerwG, 16.03.2011, BVerwG 2 B 43.11 - Verweigerung der Aufnahme eines vierzigjährigen Lehrers in das Beamtenverhältnis aufgrund seines Alters
