Gesetze

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§ 60 KWG LSA
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

XI. – Sondervorschriften für die Wahlen in neu zu bildenden Gemeinden und Landkreisen

Titel: Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KWG LSA
Gliederungs-Nr.: 2020.13
Normtyp: Gesetz

§ 60 KWG LSA – Wahlgebiet bei neu zu bildenden Kommunen

Wahlgebiet ist das Gebiet der neu zu bildenden Kommune.