§ 5 WG LSA
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen, Behörden, Zuständigkeiten → Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 5 WG LSA – Gewässer zweiter Ordnung
Gewässer zweiter Ordnung sind die nicht zur ersten Ordnung gehörenden Gewässer.