§ 5 VBVG, Stundenansatz des Betreuers
(1) 1Der dem Betreuer zu vergütende Zeitaufwand ist
- 1.in den ersten drei Monaten der Betreuung mit fünfeinhalb,
- 2.im vierten bis sechsten Monat mit viereinhalb,
- 3.im siebten bis zwölften Monat mit vier,
- 4.danach mit zweieinhalb
Stunden im Monat anzusetzen. 2Hat der Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Heim, beträgt der Stundenansatz
- 1.in den ersten drei Monaten der Betreuung achteinhalb,
- 2.im vierten bis sechsten Monat sieben,
- 3.im siebten bis zwölften Monat sechs,
- 4.danach viereinhalb
Stunden im Monat.
(2) 1Ist der Betreute mittellos, beträgt der Stundenansatz
- 1.in den ersten drei Monaten der Betreuung viereinhalb,
- 2.im vierten bis sechsten Monat dreieinhalb,
- 3.im siebten bis zwölften Monat drei,
- 4.danach zwei
Stunden im Monat. 2Hat der mittellose Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Heim, beträgt der Stundenansatz
- 1.in den ersten drei Monaten der Betreuung sieben,
- 2.im vierten bis sechsten Monat fünfeinhalb,
- 3.im siebten bis zwölften Monat fünf,
- 4.danach dreieinhalb
Stunden im Monat.
(3) 1Heime im Sinne dieser Vorschrift sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie tatsächliche Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden. 2§ 1 Abs. 2 des Heimgesetzes gilt entsprechend.
(4) 1Für die Berechnung der Monate nach den Absätzen 1 und 2 gelten § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 erste Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend. 2Ändern sich Umstände, die sich auf die Vergütung auswirken, vor Ablauf eines vollen Monats, so ist der Stundenansatz zeitanteilig nach Tagen zu berechnen; § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend. 3Die sich dabei ergebenden Stundenansätze sind auf volle Zehntel aufzurunden.
(5) 1Findet ein Wechsel von einem beruflichen zu einem ehrenamtlichen Betreuer statt, sind dem beruflichen Betreuer der Monat, in den der Wechsel fällt, und der Folgemonat mit dem vollen Zeitaufwand nach den Absätzen 1 und 2 zu vergüten. 2Dies gilt auch dann, wenn zunächst neben dem beruflichen Betreuer ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und dieser die Betreuung allein fortführt. 3Absatz 4 Satz 2 und 3 ist nicht anwendbar.
Zitierungen dieses Dokuments
Urteile
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 625/10 - Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz besteht nicht im Falle der Selbstbestellung eines Vereins zum Vormund - Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz im…
- BGH, 15.12.2010, XII ZB 90/09 - Auswirkung einer Kündigung eines Heimvertrags durch einen Heimträger auf die Qualifikation als Heim i.S.v. § 5 Abs. 3 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und…
- BGH, 09.05.2012, XII ZB 481/11 - Beginn der für die Vergütung eines Berufsbetreuers nach § 5 VBVG maßgebenden Dauer der Betreuung
- BGH, 04.04.2012, XII ZB 447/11 - Anspruch auf Erhöhung der einem Berufsbetreuer zustehenden Vergütung im Falle einer an einer Sparkassenakademie absolvierten Ausbildung zum Sparkassenbetriebswirt
- BGH, 12.09.2012, XII ZB 27/12 - Bekanntgabe einer Betreuerbestellung gegenüber dem Betreuer bei Aufgabe des Beschlusses zur Post mit dessen Zugang
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 440/10 - Beginn des Abrechnungszeitraums für eine Betreuervergütung nach § 9 S. 1 VBVG nach einem Betreuerwechsel ist die Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers -…
- BGH, 18.01.2012, XII ZB 409/10 - Anforderungen an die abgeschlossene Qualifikation eines Berufsbetreuers für eine Erhöhung des dem Berufsbetreuer zu vergütenden Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG
- BGH, 26.10.2011, XII ZB 312/11 - Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Betreuervergütung
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 626/10 - Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. Aufwendungsersatz verlangen - Vergütungsanspruch und Aufwendungsanspruch eines zum…
- BGH, 25.05.2011, XII ZB 627/10 - Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. Aufwendungsersatz verlangen - Vergütungsanspruch und Aufwendungsanspruch eines zum…
- BGH, 15.12.2010, XII ZB 170/08 - Einheitliche Beurteilung einer Mittellosigkeit für den ganzen Abrechnungsmonat als Grundlage der Berechnung des monatlichen Stundenansatzes eines Betreuers
- BGH, 21.10.2009, XII ZB 66/08 - Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige Forderungen - Befreiung von der Vorlagepflicht im Hinblick auf eine verfassungskonforme…
- BVerfG, 18.08.2011, 1 BvL 10/11 - Vereinbarkeit der Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten bei Anordnung der Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge mit…
- BGH, 11.04.2012, XII ZB 459/10 - Berücksichtigung von auf mangelhafter Amtsführung gestützten Gegenansprüchen beim Vergütungsfestsetzungsverfahren bzgl. eines Betreuers nach §§ 292, 168 FamFG
- BGH, 14.12.2011, XII ZB 489/10 - Rechtsbeschwerde eines Betreuten gegen die Festsetzung der Vergütung für einen ehemaligen Betreuer
- BGH, 14.12.2011, XII ZB 521/10 - Bezifferung des pauschal zu vergütenden Zeitaufwands eines Betreuers bei einem mittellosen Betroffenen nach zwölfmonatiger Betreuungsdauer
- BGH, 20.03.2013, XII ZB 231/12 - Berechnung der Vergütung eines Betreuers nach pauschaliertem Zeitaufwand oder nach konkretem Zeitaufwand bei einem Nebeneinander von Vorsorgebevollmächtigtem und…
- BGH, 13.03.2013, XII ZB 26/12 - Beginn der Ausschlussfrist des § 2 VBVG zur Geltendmachung der Betreuervergütung bei Ansprüchen auf pauschale Vergütung
