Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 5 UmweltHG
Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Bundesrecht
Titel: Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UmweltHG
Gliederungs-Nr.: 400-9
Normtyp: Gesetz

§ 5 UmweltHG – Beschränkung der Haftung bei Sachschäden

Ist die Anlage bestimmungsgemäß betrieben worden (§ 6 Abs. 2 Satz 2), so ist die Ersatzpflicht für Sachschäden ausgeschlossen, wenn die Sache nur unwesentlich oder in einem Maße beeinträchtigt wird, das nach den örtlichen Verhältnissen zumutbar ist.