§ 5 SächsJG
Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)
Gesetz über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetz - SächsJG)
Landesrecht Sachsen
Teil 1 – Örtliche Zuständigkeit und Sitz der Gerichte und Staatsanwaltschaften
§ 5 SächsJG – Finanzgericht
Das Finanzgericht hat seinen Sitz in Leipzig. Es führt die Bezeichnung "Sächsisches Finanzgericht".