§ 5 MFG Hamburg
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Landesrecht Hamburg
ZWEITER TEIL – Förderungsmaßnahmen → 2. Abschnitt – Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen Leistungskraft
§ 5 MFG Hamburg – Träger der Maßnahmen
Träger der Förderungsmaßnahmen sind neben der Freien und Hansestadt Hamburg in der Regel die Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft.