§ 5 LGG
Landesgleichstellungsgesetz - LGG
Landesgleichstellungsgesetz - LGG
Landesrecht Saarland
Abschnitt 1 – Allgemeines
§ 5 LGG – Anrechnungszeiten
Zeiten der Berufsunterbrechung wegen Familienpflichten sind bei Wiedereintritt in den Beruf nach den hierfür geltenden besonderen Vorschriften anzurechnen.