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§ 5 BKatV
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BKatV
Gliederungs-Nr.: 9231-1-21
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 5 BKatV – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, außer Kraft.