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§ 58 VerschG
Verschollenheitsgesetz
Bundesrecht

Abschnitt VI

Titel: Verschollenheitsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: VerschG
Gliederungs-Nr.: 401-6
Normtyp: Gesetz

§ 58 VerschG

(weggefallen)