§ 58 LBesG LSA
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Kapitel 7 – Jährliche Sonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
§ 58 LBesG LSA – Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
(1) Die vermögenswirksame Leistung beträgt 6,65 Euro monatlich.
(2) Für die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen sind die Verhältnisse am Ersten des Kalendermonats maßgebend. Wird das Dienstverhältnis nach dem Ersten des Kalendermonats begründet, ist für diesen Monat der Tag des Beginns des Dienstverhältnisses maßgebend.