§ 56 BPersVG, Wahl/Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats
Für den Gesamtpersonalrat gelten § 53 Abs. 2 und 3 und § 54 Abs. 1 Halbsatz 1 entsprechend.
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerwG, 28.11.2012, BVerwG 6 P 3.12 - Anspruch auf Trennungsgeld für freigestellte Personalratsmitglieder für die Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des…
- BVerwG, 30.07.2010, BVerwG 6 P 11.09 - Teilnahmerecht der Stufenvertretung an einer Personalversammlung bei Entsendung eines Vertreters durch den Gesamtpersonalrat
