Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 55a HmbBesG
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Landesrecht Hamburg

Abschnitt 4 – Zulagen → Unterabschnitt 2 – Stellenzulagen

Titel: Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: HmbBesG
Gliederungs-Nr.: 2032-1
Normtyp: Gesetz

§ 55a HmbBesG – Zulage für die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter

Beamtinnen oder Beamte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung als Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter eine Stellenzulage nach Anlage IX.