§ 52 LVO, Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, Probezeit
(1) Als Laufbahnbewerber darf in die in diesem Abschnitt genannten Laufbahnen in das Beamtenverhältnis auf Probe darf eingestellt oder übernommen werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
(2) Es finden Anwendung
- a)auf Lehrer, die die Befähigung durch Ableistung des Vorbereitungsdienstes und durch Bestehen der Laufbahnprüfung erworben haben, § 29 Absatz 2 und 39 Absatz 2,
- b)auf Lehrer, die die Befähigung auf Grund eines anderen Befähigungsnachweises erworben haben, § 35 Absatz 2 und § 44 Absatz 2,
- c)auf Lehrer, deren Befähigung der Landespersonalausschuss festgestellt hat, § 46 Absatz 1.
Die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr.
(3) Auf die Probezeit können Zeiten einer beruflichen Tätigkeit als Lehrer an Ersatzschulen oder Auslandsschulen, die nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst oder die für den Erwerb der Befähigung vorgeschriebene Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit angerechnet worden sind, über die in Absatz 2 bestimmten Zeiten hinaus angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochen hat; es sind jedoch mindestens drei Monate als Probezeit zu leisten.
(4) § 7 Absatz 6 Satz 4 Halbsatz 2 findet keine Anwendung.
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 12.10.2010, 9 AZR 518/09 - Mindestbeschäftigungsdauer als Bewerbungsvoraussetzungen - Erfordernis der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus befristeten Arbeitsverträgen aus Gründen der…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 20.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der…
- BVerwG, 03.05.2011, BVerwG 2 B 68.11 - Das Kausalitätserfordernis des § 6 Abs. 2 LVO NRW wird durch eine andere als die nicht zum Erwerb der erforderlichen Qualifikation führende Berufsausbildung…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 47.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Lehrerin in ein Beamtenverhältnis bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen vom…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 21.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 22.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
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- BVerwG, 04.04.2011, BVerwG 2 B 55.11 - Zulässigkeit des Lebensalters eines Bewerbers als Eignungsmerkmal i.S.d. Art. 33 GG - Möglichkeit der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes durch Altersgrenzen
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 45.11 - Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus…
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- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 42.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 31.11 - Vereinbarkeit der §§ 6, 52 Abs. 1 sowie § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 29.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 30.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 15.02.2011, BVerwG 2 B 16.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 5.11 - Zulässigkeit einer Ausnahme vom Einstellungshöchstalter nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (LVO NRW)…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 7.11 - Einschränkbarkeit des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch Altersgrenzen - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter in das Berufsbeamtentum
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 23.11 - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Definition der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache i.R.d.…
- BVerwG, 22.02.2011, BVerwG 2 B 17.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Schullehrerin in ein Beamtenverhältnis bei überschrittener Höchstaltersgrenze von 40 Jahren mit Hinblick auf Art. 33…
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