§ 51 GO LT 2015
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Abschnitt 8 – Gesetzgebungsverfahren, Behandlung der Beratungsgegenstände
§ 51 GO LT 2015 – Berichte über akustische Wohnraumüberwachung
Berichte über Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung, die zum Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt werden, nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission entgegen. Auf das Verfahren finden die Bestimmungen des fünften Abschnittes des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes Anwendung.