§ 509 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bundesrecht
Titel 3 – Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher → Untertitel 2 – Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 509 BGB
(weggefallen)