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§ 4 WoGG
Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesrecht

Teil 2 – Berechnung und Höhe des Wohngeldes → Kapitel 1 – Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Titel: Wohngeldgesetz (WoGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WoGG
Gliederungs-Nr.: 8601-3
Normtyp: Gesetz

§ 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

  1. 1.

    der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

  2. 2.

    der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

  3. 3.

    dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

und ist nach § 19 zu berechnen.