§ 4 WoGG
Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesrecht
Teil 2 – Berechnung und Höhe des Wohngeldes → Kapitel 1 – Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
- 1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- 2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- 3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.